Schulordnung der Osterfeldschule

Wie schön, dass Ihr Kind zu uns in die Schule kommt. Wir freuen uns und wünschen, dass jedes Kind unsere Schule als einen Ort erfährt, an dem es friedlich und respektvoll mit anderen Kindern und Erwachsenen leben kann.

Die schulische Entwicklung verstehen wir als gemeinsame Aufgabe von Lehrern, Eltern und Schülern. Wir wissen, dass jedes Kind Stärken und Schwächen hat und wollen es nach seinen Fähigkeiten fördern und fordern. Wir möchten unsere Kinder ermutigen und stärken und sie zu selbstständigen und verantwortlichen Menschen erziehen. Diesem hohen Anspruch können wir nur gerecht werden, wenn wir ihn als gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus verstehen.

Höchstes Wertegut und Ziel an der Osterfeldschule ist das Recht jedes Kindes auf Lernen. Alle Regeln und Maßnahmen dienen diesem Ziel.

Information für die Eltern

Die Osterfeldschule hat zwei Standorte:

Hauptstandort:     Bismarckstr. 1, 44532 Lünen

Teilstandort:          Virchowstr. 75, 44536 Lünen

Sekretariat

Unsere Sekretärin ist Frau Birgit Kloth.

Das Sekretariat (Bismarckstr.1) ist in der Regel montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt.

Telefon: 02306-14 290

Schulmorgen

                 Hauptstandort                        Teilstandort
Ab 7.45 Uhr ist die Schule geöffnet Ab 8.00 Uhr ist die Schule geöffnet

8.00 Uhr Unterrichtsbeginn

8:10 Uhr Unterrichtsbeginn
8.00 – 8.45 Uhr         1. Stunde 8.10 – 8.55 Uhr         1. Stunde
8.50 – 9.35 Uhr         2. Stunde 9.00 – 9.45 Uhr         2. Stunde
9.35 – 9.50 Uhr         Hofpause 9.45 – 10.00 Uhr         Hofpause
10.00 – 10.45 Uhr       3. Stunde 10.10 – 10.55 Uhr         3. Stunde
10.50 – 11.35 Uhr    4. Stunde 11.00– 11-45 Uhr        4. Stunde
11.35 – 11.45 Uhr     Hofpause 11.45 – 11.55 Uhr       Hofpause
11.45 – 12.30 Uhr     5. Stunde 11.55 – 12.40 Uhr       5. Stunde
12.35 – 13.20 Uhr     6. Stunde 12.45 – 13.30 Uhr       6. Stunde

Während der Unterrichtszeiten dürfen – ohne vorherige Absprache – nur die SchülerInnen, LehrerInnen, die Sekretärin, der Hausmeister und Betreuungs-kräfte in der Schule sein. Das ist nötig um Ihre Kinder zu schützen. Darum warten Eltern und Angehörige vor dem Schulgelände auf die Kinder. Die Außentüren bleiben während der Unterrichtszeit geschlossen.

Reibungsloser Unterrichtsablauf.

Im Unterricht wird nicht nur gelernt, sondern auch gelebt. Es findet also nicht immer nur die Vermittlung von Lerninhalten statt. Es gibt aber Störungen des Unterrichts, die vermieden werden können. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind seine Materialien, die es braucht, also Bücher und Hefte, Stifte, Radiergummi und Anspitzer im Tornister hat.

Frühstück

Bevor die Kinder zur Schule kommen, sollten sie in Ruhe gefrühstückt haben um in der Schule konzentriert mitarbeiten zu können. Während der Schulzeit findet eine Frühstückspause im Klassenraum statt. Bitte sorgen Sie für ein gesundes, abwechslungsreiches, aber nicht zu umfangreiches Frühstück.

Lernmittel und andere Materialien der Schule

Ein Teil der Schulbücher wird Ihrem Kind für das Schuljahr leihweise zur Verfügung gestellt. Versehen Sie die Bücher bitte innerhalb der ersten Schulwoche mit einem Schutzumschlag. Beschädigte Bücher müssen ersetzt/bezahlt werden.

Schülerbücherei

In der schuleigenen Bücherei können sich die Kinder einmal pro Woche zu festgelegten Zeiten ein Buch ausleihen. Die Ausleihdauer beträgt in der Regel zwei Wochen. auch Bilderbücher und Bücher für Erstleser sind vorhanden. Die Schülerbücherei wird von ehrenamtlich tätigen Eltern betreut.

Bücher, die die Kinder in der Schülerbücherei ausleihen, müssen ersetzt werden, wenn sie beschädigt werden.

Sport- und Schwimmunterricht

Für den Sportunterricht benötigen die Kinder saubere Hallenturnschuhe, Turnhose und T-Shirt in einem mit Namen versehenen Turnbeutel. Schmuck soll an Sporttagen zu Hause bleiben. Insbesondere Ohrringe sind gefährlich und das Tragen ist deshalb im Sportunterricht verboten. Auch das Tragen von Ketten, Armbändern und Uhren ist nicht gestattet. Sollte Ihr Kind eine Brille tragen und diese beim Sport-oder Schwimmunterricht nicht absetzen können, so wird eine sporttaugliche Brille benötigt. Schuhschleifen müssen die Kinder selbständig binden können. Lange Haare sind zusammenzubinden. Für den Schwimmunterricht brauchen die Kinder einen Badeanzug oder eine Badehose (keine Boxershorts), Handtuch, Seife oder Duschgel, eine Mütze bei kalter Witterung. Auch beim Schwimmen müssen lange Haare zusammen-gebunden werden.

Fundsachen

Fundsachen werden an der Garderobe in der Eingangshalle aufgehängt und können dort abgeholt werden. Jeweils mit Beginn der Ferien werden sie entsorgt. Wertgegenstände (Uhren, Brillen, Schlüssel,..) werden im Sekretariat hinterlegt.

Abmeldung im Krankheitsfall

Wenn SchülerInnen erkrankt sind, teilen die Eltern dieses der Schule zu Beginn des ersten Fehltages mit. Ein Telefonanruf (Tel.:02306-14290) genügt. Die Nachricht wird an den/die Klassenlehrerin weitergeleitet. Am Ende der Erkrankung ist eine schriftliche Entschuldigung sinnvoll. Diese wird auch bei einer Befreiung vom Sport- und Schwimmunterricht benötigt. Die Entschuldigung muss in jedem Fall durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. In Einzelfällen kann ein ärztliches Attest von Seiten der Schule angefordert werden. An den Tagen direkt vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall eine ärztliche Bescheinigung einzureichen.

Beurlaubung

Wenn Ihr Kind zu einem vorhersehbaren Termin vom Unterricht befreit werden soll, stellen Sie rechtzeitig einen Antrag über die Klassenleitung bzw. über die Schulleitung. Eine ausführliche Begründung mit den entsprechenden Bescheinigungen ist beizufügen.

Unfallanzeigen

Unfälle lassen sich nicht immer verhindern. Für diesen Fall sind die Kinder mit Eintritt in die Schule bei allen schulischen Veranstaltungen, auf dem Weg zur Schule, in der Schule und auf dem Weg nach Hause im Rahmen einer gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Bei einem Unfall versorgt nach Möglichkeit der/die Klassenlehrer/in das betroffene Kind und setzt sich, falls erforderlich, mit den Eltern oder einer anderen, für das Kind verantwortlichen Person, in Verbindung. Daher ist es wichtig, im Sekretariat eine zweite Telefonnummer als Notfallnummer anzugeben. Wenn Sie nach einem Unfall in der Schule oder auf dem Schulweg einen Arzt aufsuchen, teilen Sie ihm unbedingt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Benachrichtigen Sie bitte möglichst umgehend die Schule, damit eine Unfallanzeige geschrieben werden kann. Der Name des behandelnden Arztes und seine Diagnose sind anzugeben.

Elternsprechtage/Sprechzeiten/Elternbesuche

Eltern haben das Recht auf Beratung und Information. Hierzu stehen Ihnen die KlassenlehrerInnen zweimal pro Schuljahr zur Verfügung. Einladungen zu den Elternsprechtagen erfolgen über die KlasserlehrerInnen. Zusätzliche Gesprächstermine können bei Bedarf mit den Lehrern vereinbart werden. Jede Lehrerin und jeder Lehrer gibt dafür zu Beginn des Schuljahres eine Sprechstunde an, in denen sie für Elternfragen zur Verfügung stehen.

Eltern können – nach vorheriger Terminabsprache mit dem/ der LehrerIn - am Unterricht teilnehmen.

Kontakt zur Schule / Mitwirkung

1. Klassenpflegschaft

Klassenpflegschaftssitzungen finden in der Regel zweimal jährlich in jeder Klasse statt, und zwar zu Beginn eines jeden Halbjahres. Weitere Elternversammlungen sind bei Bedarf auf Wunsch der Eltern oder LehrerInnen möglich. Während der Klassenpflegschaftssitzung werden Anliegen der Klasse, Aktivitäten und Besonderheiten besprochen.

Die LehrerIn gibt Auskunft über die Unterrichtsinhalte des Schulhalbjahres.

2. Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft wird gebildet aus Eltern der Klassenpflegschaften. Jeweils der / die Vorsitzende der Klassenpflegschaften aus den einzelnen Klassen ist Vertreter der Schulpflegschaft. Sie befasst sich mit den Anliegen der Eltern. Während der Schulpflegschaftsitzungen, die in der Regel zwei Mal im Schuljahr stattfinden, werden Probleme, wenn sie bei den Klassenpflegschaften aufgetreten sind, besprochen. Außerdem befasst sich die Schulpflegschaft mit allen Anliegen, Neuerungen und Problemen, die das Schulleben der ganzen Schule betrifft. Aus der Schulpflegschaft werden ein/e Vorsitzende/r, sowie deren Vertreter gewählt.

3. Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsorgan der Schule. Sie setzt sich zusammen aus sechs Lehrervertretern und sechs Elternvertretern. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleiterin, die zusätzlich der Schulkonferenz angehört.

Es werden Beschlüsse gefasst, die das Schulleben der ganzen Schule betreffen und im Anschluss für alle Lehrer/innen, Schüler/innen und Eltern bindend sind.

Regeln

Es gelten in der Schule Regeln, die für alle Kinder, Lehrer und Eltern gelten.

Die wichtigsten Regeln:

  • Ich bin freundlich und hilfsbereit gegenüber Schülern, Eltern und Lehrern

  • Ich gehe sorgfältig mit den Materialen der Schule um und achte darauf, dass nichts kaputt oder verloren geht

  • Wenn ich einen Fehler gemacht habe, stehe ich dazu

  • In jeder Klasse gelten Klassenregeln, die gemeinsam mit der Klasse festgelegt werden.

 

Schulordnung zum Download

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Bismarckstraße 1, 44532 Lünen
Telefon: 023 06 - 14 290
Fax: 023 06 - 20 53 35

Teilstandort:
Virchowstraße 75, 44536 Lünen
 
Telefon: 023 06 - 14 966

 
 
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Mo-Fr: 8.00 -12.00 Uhr
 
 
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